Bei einem Umzug haben Mieter und Vermieter (Wohnungsgeber) oft eine große Aufgabe vor sich. Sowohl die gesetzlichen Vorgaben vom Staat müssen eingehalten werden, als auch ein Vertrauensverhältnis zwischen den neuen Mietparteien aufgebaut werden.
Je nach Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt haben es die Mieter/Vermieter dabei leichter oder schwerer.
Die Mieter möchten beim neuen Vermieter einen möglichst guten Eindruck machen und der Vermieter möchte das Risiko für Mietnomaden vermindern. Daher hat sowohl der Staat, als auch der Markt verschiedene Prozesse und Dokumente erschaffen.
Zum einen gibt es die Vermieterbescheinigung bzw. Ummeldebescheinigung, welche für den Mieter zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt bestimmt ist. Zum anderen gibt es die Vorvermieterbescheinigung, welche für den Vermieter neben der Schufa als Mittel zum Schutz vor Mietnomaden gedacht ist.
Inhaltsverzeichnis
1) Vermieterbescheinigung
2) Vorvermieterbescheinigung
3) Vermieterbescheinigung Vorlage und Vorvermieterbescheinigung Muster
Wichtig für beide Dokumente: Wenn der Mieter vorher zur Untermiete wohnte, muss sowohl der Hauptmieter, der Untermieter als auch der Vermieter an der Erstellung des Dokumentes mitwirken.
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Vermieterbescheinigung
Diese Vermieterbescheinigung wird auch oft Vermieterbestätigung, Wohnungsgeberbestätigung oder Ummeldebescheinigung genannt. Die Vermieterbescheinigung ist es eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter darüber, dass der Mieter in eine Wohnung ein- oder ausgezogen ist.
Dieses Dokument wird beim Einwohnermeldeamt bei seiner Abmeldung (Ausland), Ummeldung oder Anmeldung eingereicht. Dieses Dokument ist seit 2015 durch ein neues Meldegesetz Pflicht (§ 19 Bundesmeldegesetz). Vor allem soll die Vermieterbestätigung vor Betrug schützen und Prozesse bei den Behörden vereinfachen.
Für das Ummelden und Einreichen der Bescheinigung hat der Mieter zwei Wochen Zeit. Bei nicht-einhalten droht eine Geldbusse bis 1.000€. In dem Fall, dass der Vermieter dem Mieter keine Vermieterbescheinigung ausfüllt, kann der Vermieter mit der Busse geahndet werden. Dabei hat der Wohnungsgeber nicht die Pflicht seine Mieter beim Einwohnermeldeamt an- oder abzumelden. Er hat lediglich die Pflicht die Vermieterbestätigung auszustellen.
Bezüglich der Arge, Jobcenter und Sozialamt wird ebenfalls oft eine Wohnungsgeberbestätigung verlangt, um den Prozess für das Wohngeld schneller abwickeln zu können.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben beinhalten:
- ob es sich um eine An- oder Abmeldung handelt.
- Name und Anschrift des Vermieters bzw. Wohnungsgebers
- Anschrift der Wohnung
- Name der meldepflichtigen Person
Dabei ist es egal, ob es sich um einen Hauptmieter oder Untermieter handelt. Am besten wird der Mietvertrag zusätzlich eingereicht.
Auskunftsrecht: Es ist für den Vermieter möglich bei den Meldebehörden um Auskunft zu bitten, wer bei ihnen als Mieter im Haus angemeldet ist, um auf diese Weise bspw. herauszufinden, ob jemand in seinen Wohnungen untervermietet ist. Dieses Auskunftsrecht steht den Vermietern kostenlos zur Verfügung.
Andersrum hat auch die Meldebehörde gegenüber den Vermietern ein Auskunftsrecht, das heißt Vermieter müssen bei einer Nachfrage durch die Meldebehörde angeben, wer bei ihnen wohnt.
Vorvermieterbescheinigung
Die Vorvermieterbescheinigung (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) ist ein Dokument, welches dem Vermieter bei der Auswahl der zukünftigen Mieter hilft. Es soll dem Vermieter helfen, ein besseres Bild vom Mietinteressenten bezüglich Mietverhältnisses und Zahlungsmoral zu verschaffen.
Dort wird bestätigt, dass die Mietpartei allen Pflichten pünktlich und regelmäßig nachgekommen ist, nicht gegen die Hausordnung verstoßen hat, nicht abgemahnt wurde und es keine Rückstände aus Mietzahlungen oder Betriebskosten gibt (Mietschuldenfreiheit).
Die Vorvermieterbescheinigung kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter anfordern. Für ganz vorsichtige Vermieter, kann der alte Vormieter zusätzlich angerufen werden, um sich die Angaben zu bestätigen.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Vorvermieterbescheinigung der „Mietinteressent“ nicht bringen muss. Allerdings werden gute und gewissenhafte Mieter mit solch einer Bestätigung kein Problem haben. Sie haben ja nichts zu verheimlichen…
Achtung: Im Netz liest man des Öfteren vom Fälschen der Wohnungsgeberbestätigung durch Mietnomaden. Eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung ist ein Kündigungsgrund (Bundesgerichtshof im Jahr 2014 (VIII ZR 107/13). Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vermieter eine Bestätigung „zum Schein“ ausstellt. Das ist ebenfalls illegal und wird gebüßt.
Eine Vorvermieterbescheinigung ist natürlich problematisch, wenn der zukünftige Mieter noch zu Hause oder zur Untermiete wohnte. Die Bescheinigung wird von Eltern in der Regel nicht ausgestellt, hier kommt ehr der Prozess der Bürgschaft zum Tragen. Für einige Vermieter ist die „erste eigene Wohnung“ von Mietinteressenten zusätzlich ein no-go (keine Erfahrungen mit Nachtruhe, Kehrwoche, Zusammenleben mit anderen im Haus).
Sollte der Vormieter – aus welchen Gründen auch immer – keine Vormieterbescheinigung ausstellen, kann der Mieter einen Beleg/Quittung über die Zahlung der Miete einfordern.
Vermieterbescheinigung Vorlage und Vorvermieterbescheinigung Muster
Unter den folgenden vier Links kannst du dir einen Muster und Vorlagen für die beiden Dokumente runter laden. Die Dokumente sind in pdf und word verfügbar.
Vordruck als pdf: Vermieterbescheinigung zum Ausdrucken bei umziehen.de
Vordruck als pdf: Wohungsgeberbestätigung von gassner-hausverwaltung.de
Vordruck als pdf: Vorvermieterbescheinigung von mayer-immo.de
Vordruck als pdf: Vorvermieterbescheinigung von isselstein-immobilien
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